Lebenslagen
Studium
2. Zugang zum Studium
2.1. Zulassung zum Studium
In Deutschland werden die Studienplätze teilweise im ZVS-Vergabeverfahren von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (LL) (ZVS) vergeben.
Das Studienplatzangebot der ZVS für das kommende Semester finden Sie auf deren Internetseiten.
In Baden-Württemberg werden die Studienplätze, die nicht zentral von der ZVS vergeben werden, in drei unterschiedlichen Verfahren vergeben:
- Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
- Zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Studiengänge mit besonderen Anforderungen/Eignungsfeststellungsverfahren
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Das gewünschte Fach ist frei zugänglich – dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die baden-württembergischen Hochschulen können seit dem Wintersemester 2003/2004 in Studiengängen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung 90 Prozent der Studienplätze nach eigenen Auswahlverfahren vergeben werden. Die restlichen zehn Prozent werden nach Wartezeit vergeben.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens sowie die jeweiligen Auswahlkriterien legt die Hochschule fest. Auswahlkriterien sind beispielsweise:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Einzelnoten studiengangsrelevanter Fächer
- Berufsausbildung oder Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studiengang stehen
- Studierfähigkeitstests
- Auswahlgespräche, in dem Motivation und Eignung für das gewählte Studium und für den angestrebten Beruf festgestellt werden
Einzelheiten erfahren Sie bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere bei den Beratungsstellen, den Studierendensekretariaten sowie bei den Fakultäten und Fachbereichen.
Bei der Vergabe nach Wartezeit wird eine Rangliste aus den nicht nach dem Kriterium "Auswahlverfahren" ausgewählten Bewerbern gebildet. Bei gleicher Wartezeit entscheiden die nachrangigen Kriterien in folgender Reihenfolge:
- Durchschnittsnote
- abgeleisteter Dienst (z.B. Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr)
- Los
Studiengänge mit besonderen Anforderungen und Eignungsfeststellungsverfahren
Die Studienplätze für Studiengänge mit besonderen Anforderungen werden ausschließlich nach einem von der Hochschule durchgeführten besonderen Eignungsfeststellungsverfahren vergeben.
Eine Eignungsprüfung als Nachweis der besonderen Befähigung ist derzeit in Baden-Württemberg notwendig für Studiengänge der
- Akademien der Bildenden Künste,
- Hochschulen für Gestaltung,
- Film- oder Popakademie,
- Musikhochschulen,
- pädagogischen Hochschulen für die Fächer Kunst und Musik,
- Fachhochschulen im Bereich Design, Kunst- und Musiktherapie und Betriebswirtschaft (nur für das Europäische Studienprogramm),
- Universitäten und pädagogischen Hochschulen für das Fach "Sport" (Sporteignungsprüfung),
- pädagogischen Hochschulen für das Europalehramt (Spracheignungsprüfung).
Konkrete Informationen über die Eignungsfeststellungsverfahren erhalten Sie bei den Hochschulen, die diese Studiengänge anbieten.
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule (Informationen finden Sie insbesondere im Onlineangebot der Hochschule), bei den Beratungsstellen, in den Studierendensekretariaten sowie bei den Fakultäten und Fachbereichen.